Regeln
ADR, aus dem Französischen L' Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route ist ein internationales Übereinkommen, das die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße regelt. Dieses Übereinkommen wurde 1957 in Genf ausgearbeitet und ursprünglich von 9 Ländern unterzeichnet. Es wurde 1975 von Polen ratifiziert. Im Jahr 2014 war sie in 48 Ländern in Kraft.
Anhang A des Dokuments enthält Informationen über hergestellte gefährliche Stoffe in 13 Gefahrenklassen, einschließlich Informationen über ihre Gefahren, Verpackungsbedingungen, Kennzeichnung, technische Prüfbedingungen, Bedingungen für den Güterumschlag und Verbote für die kombinierte Verpackung von Waren. Die Klassen werden unterschieden:
1 - Sprengstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2 - Gase
3 - Entflammbare Flüssigkeiten
4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte feste Explosivstoffe
4.2 - Spontan brennbare Materialien
4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase erzeugen
5.1 - Oxidierende Stoffe
5.2 - Organische Peroxide
6.1 - Giftige Stoffe
6.2 - Ansteckende Stoffe
7 - Radioaktive Stoffe
8 - Ätzende Stoffe
9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Anhang B legt fest:
- Vorschriften für den Bau und die Genehmigung von Fahrzeugen, einschließlich Tanks, Containern, Tankcontainern und Anhängern
- Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung
- Anforderungen an andere an der Beförderung beteiligte Personen
- zusätzliche Fahrzeugausstattung
- bei der Beförderung erforderliche Unterlagen
- zusätzliche Überwachungsanforderungen oder Reisebeschränkungen
Rechtsgrundlage:
- Internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter und Ladungen auf der Straße
- Regierungserklärung vom 23. März 2011 zum Inkrafttreten der Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde.
- Gesetz vom 19. August 2011 über den Transport von Gefahrgut
- Verordnung vom 15. Februar 2012 über die Prüfungen für Fahrer von Gefahrguttransporten
- Verordnung vom 29. Mai 2012 über die Durchführung von Kursen zur Beförderung gefährlicher Güter
- Verordnung vom 13. November 2012 zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen für Fahrer, die gefährliche Güter befördern (neue Muster für ADR-Bescheinigungen und andere Informationen).
- Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 14. August 2012 über die Form des Jahresberichts über die Tätigkeiten im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter und die Art und Weise seiner Erstellung
Weitere Informationen über ADR-Verordnungen finden Sie unter tdt.pl