Die Grund- und Fachausbildung im Beruf des Kfz-Diagnostikers/der Kfz-Diagnostikerin richtet sich an Personen, die in einer Kfz-Servicestation oder in einer Kfz-Reparaturwerkstatt in einer Kfz-Service- oder Reparaturposition Kenntnisse und Praxis haben.

Anforderungen gemäß der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 4. November 2004 über die detaillierten Anforderungen für Diagnostiker muss der Student:

  • einen höheren technischen Bildungsabschluss in einer Kfz-Fachrichtung und eine nachgewiesene 2-jährige Erfahrung in einer Kfz-Reparaturwerkstatt oder einer Tankstelle in einer Tätigkeit im Bereich der Fahrzeugreparatur oder -wartung
  • eine technische Sekundärausbildung im Bereich Kraftfahrzeuge und eine nachgewiesene 4-jährige Praxis in einer Fahrzeugreparatur- oder -servicestation in einer Fahrzeugreparatur- oder -servicetätigkeit haben
  • einen Hochschulabschluss in einer anderen Fachrichtung als Kraftfahrzeugtechnik und 4 Jahre nachweisliche Erfahrung in einer Fahrzeugreparatur- oder -wartungswerkstatt in einer Position in der Fahrzeugreparatur oder -wartung haben
  • einen technischen Sekundarschulabschluss in einem anderen Bereich als der Kraftfahrzeugtechnik und 8 Jahre nachweisliche Erfahrung in einer Kfz-Reparaturwerkstatt oder in einer Kfz-Servicestation in einer Fahrzeugreparatur- oder -wartungsposition

Das Gesetz definiert auch den thematischen Inhalt des Kurses, der aus fünf Teilen besteht:
I. Grundausbildung für die Durchführung der regelmäßigen technischen Überwachung von Fahrzeugen - Bewertung der ordnungsgemäßen Funktion von Systemen und Bauteilen, auch im Hinblick auf Fahrsicherheit und Umweltschutz
II. Spezifische Ausbildung für die technische Prüfung von Bussen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
III. Spezifische Schulung zur technischen Kontrolle von Fahrzeugen, die ADR-Gefahrgüter befördern
IV. Spezifische Ausbildung für gasbetriebene Fahrzeuge
V. Spezifische Schulung zur technischen Prüfung von Gebrauchtwagen und Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung, von Fahrzeugen, die von den Verkehrskontrollbehörden oder dem Bezirkshauptmann zur Prüfung überwiesen werden, von Fahrzeugen mit baulichen Veränderungen, SAM-Fahrzeugen

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 20. Juni 1997. Straßenverkehrsrecht
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 4. November 2004 über detaillierte Anforderungen an Diagnostiker

Auf einen Blick:

  • UNO-Operator-Kenntnisse
  • Sicherheitsverfahren für das Befüllen und Entleeren von Kraftstofftanks
  • Deregulierung des Berufs des Kfz-Diagnostikers
  • Computergestützte Fahrzeugdiagnose
  • Kfz-Diagnoseprüfung