Nach dem Gesetz dürfen bestimmte technische Einrichtungen nur von Personen betrieben werden, die über eine entsprechende Genehmigung des Technischen Überwachungsamtes verfügen.

Das Amt für technische Überwachung, abgekürzt UDT, ist eine staatliche Einrichtung zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für technische Geräte und Anlagen, die der technischen Überwachung unterliegen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem die Zertifizierung, die Ausbildung, die Durchführung von Forschungen und Gutachten, die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der technischen Überwachungsvorschriften. Der Hauptsitz der UDT befindet sich in Warschau in der Szczęśliwicka-Straße 34, und die gesamte Einrichtung besteht aus 29 regionalen Zweigstellen in ganz Polen.

Zu erhalten UDT-Genehmigungen Es ist erforderlich, einen entsprechenden Ausbildungskurs zu besuchen und anschließend eine Prüfung vor einer Kommission abzulegen, die sich aus UDT-Mitgliedern zusammensetzt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Lizenz erteilt.

Rechtsgrundlage - ausgewählte Dokumente:

  • Verordnung des Ministerrats vom 7. Dezember 2012 über Arten von technischen Geräten, die der technischen Überwachung unterliegen (Gesetzblatt 2012 Nr. 0 Pos. 1468), erlassen auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes über die technische Überwachung
  • Gesetz vom 21. Dezember 2000 über die technische Überwachung (Gesetzblatt 2013, Pos. 963 mit Änderungen)
  • Verordnung des Wirtschaftsministers vom 18. Juli 2001 über das Verfahren zur Überprüfung der für den Betrieb und die Wartung von technischen Anlagen erforderlichen Qualifikationen (GBl. Nr. 79, Pos. 849), geändert durch die Verordnung vom 20. Februar 2003 (GBl. Nr. 50, Pos. 426), erlassen auf der Grundlage von Artikel 23 Absatz 5 des Gesetzes über die technische Überwachung
  • Verordnung des Wirtschaftsministers vom 28. Dezember 2001 über die technischen Bedingungen für die technische Überwachung von Aufzügen (Gesetzblatt Nr. 4, Punkt 43)
  • Verordnung des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 30. Oktober 2018 über die technischen Bedingungen für die technische Überwachung des Betriebs, der Reparatur und der Modernisierung von Förderanlagen (GBl. 2018 Nr. 2176)