Sie definieren Qualifikationen im Bereich der Bedienung und Wartung von Geräten (z. B. Kräne und mobile Plattformen). Sie sind standardisiert durch Amt für technische Überwachung(UDT) auf der Grundlage des Gesetzes über die technische Überwachung vom 21. Dezember 2000.  

Sie ermöglichen es uns, die Zertifizierung zu erwerben, die für die Ausübung von Berufen wie z. B: 

  • Kranführer, Kranführer und Kranwartungsarbeiter; 
  • Bediener und Servicetechniker von mechanischen Gabelstaplern. 

Für welche Geräte gilt die UDT? 

Mobile Plattformen

Eine detaillierte Liste findet sich in der Verordnung des Ministerrats vom 7.12.2012. 

Wichtige Geräte, die eine technische Überwachung erfordern: 

  1. Maschinen zum Bewegen von Lasten oder Personen mit begrenzter Reichweite: 
  • Kräne; 
  • Brückenkräne; 
  • Winden und Hebezeuge; 
  • Stapler; 
  • Hebel; 
  • Lastenaufzüge
  • Mobile Plattformen; 
  • Schiffshebewerke; 
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; 
  • Treppen und Fahrsteige; 
  • Mechanische Gabelstapler; 
  1. Druckgeräte: 
  • Dampfkessel; 
  • Schnellkochtöpfe; 
  • Flüssigkeitsheizkessel mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 dm3; 
  • Tanks für verflüssigtes Gas; 
  • Tanker; 
  • Pipelines; 
  1. Maschinen laden, 
  1. Eisenbahnlinien, 
  1. Stapler. 

Welche Verpflichtungen hat die DTU?  

Kontrolliert die Kompetenz auf der Grundlage des Gesetzes vom 21.12.2000 über die technische Überwachung und der Verordnung des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 21. Mai 2019 über die Art und Weise und das Verfahren zur Überprüfung der für den Betrieb und die Wartung von technischen Geräten erforderlichen Qualifikationen und die Art und das Verfahren zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Qualifikationszertifikaten. 

Wo erkennt sie Qualifikationen an? 

Wie in der Verordnung des Premierministers vom 9. Dezember 2008 über die Zuordnung von Tätigkeiten mit ISIC- oder NICE-Codes zur polnischen Klassifikation der Tätigkeiten, die sich aus Anhang IV der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ergibt, zu lesen ist, sind im Bereich der 

  • Herstellung von: Hebezeugen, Greifern, Heizkörpern und Heizkesseln; 
  • Metallkonstruktionen und ihre Teile, Rohre, Hohlprofile und Formstücke aus Stahl; 
  • Schmieden, Pressen, Stanzen und Walzen von Metallen. 

Wie sieht das Verfahren in der Praxis aus? 

Lernen, einen Gabelstapler zu fahren

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Anerkennung von Qualifikationen - die Vorlage findet sich in der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 16. November 2016 über berufliche Qualifikationen zur Ausübung eines reglementierten Berufs oder zur Aufnahme oder Ausübung reglementierter Tätigkeiten in der Republik Polen. Der Antrag sollte in polnischer Sprache eingereicht werden. Die Gebühr beträgt 35% des Mindestlohns.  

Wichtige Nachricht für alle, die ins Ausland gehen

Ab dem 1. Januar 2021 sind im Vereinigten Königreich erworbene Qualifikationen keine EU-Qualifikationen mehr. Das bedeutet, dass sie ab 2021 anderswo nicht mehr anerkannt werden. Die in Polen ausgestellten Zertifikate sind auf dem Gebiet der Republik Polen sowie in der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Freihandelsabkommens gültig. Es gilt die Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Außerhalb Polens gelten die nationalen Vorschriften des betreffenden Landes, so dass es ratsam ist, sich bei den Kontaktstellen ausführlich beraten zu lassen.