Tabelle zum gesetzlichen Arbeitsschutz

Wie nennt man den gesetzlichen Arbeitsschutz?   

Als gesetzlicher Arbeitsschutz wird die Gesamtheit der rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Normen bezeichnet, die der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit dienen. Der Begriff arbeitsrechtlicher Schutz ist mehrdeutig und sollte daher in geeigneter Weise konkretisiert werden.  

Unter den Bedingungen der Marktwirtschaft lässt sich die Definition des arbeitsrechtlichen Schutzes als die Gesamtheit der Rechtsnormen, der Forschung sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen erklären. Sie zielen darauf ab, die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen, sein Leben und seine Gesundheit zu bewahren, ihn vor gefährlichen und schädlichen Faktoren im Arbeitsumfeld zu schützen und optimale Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zu schaffen, wobei ergonomische, physiologische und psychologische Faktoren berücksichtigt werden.  

Das Verständnis des Arbeitsrechts wurde in der Frühzeit der industriellen Entwicklung geprägt. Ursprünglich bedeutete es den Schutz der grundlegenden Interessen der Arbeitnehmer, später im Arbeitsrecht selbst - dessen wesentliches Element es ist - variierte es in Bezug auf Regelungsgegenstand, Zweck und Umfang.  

Arbeitnehmer am Arbeitsplatz

In der Nachkriegsliteratur findet sich trotz der Diskrepanzen in Bezug auf die Reichweite und den Umfang des Arbeitsschutzes eine recht einheitliche Sichtweise zum Thema Arbeitsschutz. Denn es handelt sich nicht um Arbeitsschutz nach der Definition von Kotarbinski, der ihn definiert als: "alle Tätigkeiten, die den Charakter der Überwindung von Schwierigkeiten bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse eines Menschen haben" oder der Schutz der Welt der Lohnarbeit oder ihrer Interessen, sondern der Schutz der lebendigen Arbeit, d.h. der Arbeitskraft.  

Das Subjekt des Arbeitsschutzes ist der Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer ist definiert als eine Person, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, einer Ernennung, einer Bestellung, einer Wahl oder eines kooperativen Arbeitsvertrags beschäftigt ist.  

Zweck des Arbeitsschutzgesetzes 

Einige sehen das Hauptziel der Arbeitnehmerrechte darin, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer zu schützen. Aus diesem Grund wird den Arbeitnehmern sowohl soziale als auch wirtschaftliche Sicherheit garantiert.  

Andere wiederum betrachten den Schutz der Gesundheit und des Lebens des Arbeitnehmers als das vorrangige Ziel des Arbeitsschutzes. Ein guter Gesundheitszustand des Arbeitnehmers ist eine Garantie für seine Arbeitsfähigkeit. Unter Berücksichtigung der Definition der Weltgesundheitsorganisation, nach der Gesundheit nicht nur die Abwesenheit von Krankheit ist, sondern ein allgemeiner Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Das Hauptziel des Arbeitsschutzes scheint also darin zu bestehen, die Gesundheit des Arbeitnehmers im Sinne der WHO-Definition zu gewährleisten. Das Arbeitsrecht bietet den Arbeitnehmern Komfort und geistigen Frieden. Es gibt ihnen das Gefühl von Sicherheit und Fürsorge. 

Wie ist das Konzept des Arbeitsschutzes zu verstehen? 

Arbeitnehmer bei einer Schulung zum Thema Arbeitsschutz

In der Rechtswissenschaft wird auch auf die Art und Weise aufmerksam gemacht, wie der Begriff des Arbeitsschutzes verstanden wird. Er kann in einem weiten und in einem engen Sinne verstanden werden. Im weiten Sinne wird der Begriff mit der Funktion des arbeitsrechtlichen Schutzes identifiziert und somit als Schutz der Interessen der Arbeitnehmer verstanden. Er umfasst alle arbeitsrechtlichen Normen und Bestimmungen, die die Pflichten und die Haftung bei Nichteinhaltung regeln, oder arbeitsrechtliche Normen, die einen Schutzcharakter haben. Diese sind:  

  • Schutz der Dauerhaftigkeit des Arbeitsverhältnisses,  
  • Vergütung der Arbeit,  
  • Höchstarbeitszeit,   
  • Mindesturlaub.  

Im engeren Sinne handelt es sich beim Arbeitsschutz um eine Reihe von Normen, die die Sicherheit der Arbeitgeber und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess gewährleisten sollen. In diesem Sinne besteht das Ziel des Arbeitsschutzes darin, den Arbeitnehmer vor den schädlichen Auswirkungen der Arbeitsumgebung auf seine Gesundheit und vor lebensbedrohlichen Gefahren zu schützen.