Ladeflächen
Ladelifte, die allgemein als mobile Ladebühnen bezeichnet werden. Spezielle Plattformen werden auf das Fahrgestell von Lastwagen montiert. Sie werden in der Regel zum Heben von Lasten beim Be- und Entladen von Lieferwagen und manchmal auch zum Transport von Personen eingesetzt. Sie sind mit einem hydraulischen Antrieb ausgestattet und unterliegen der technischen Überwachung.
UDT-Ladeflächen
Damit die Verwendung von Ladeplattformen rechtlich zulässig ist, müssen sie zunächst beim örtlichen UDT (Amt für technische Überwachung) angemeldet werden, und der Betreiber sollte eine positive Entscheidung über den Betrieb des Geräts haben. Um eine Genehmigung für die Nutzung von Ladeplattformen zu erhalten, muss der Betreiber eine Abnahmeprüfung beantragen. Bei der Abnahmeprüfung führt der UDT-Inspektor eine umfassende Prüfung der Dokumentation und des technischen Zustands der Ladeplattform durch. Er prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, den technischen Zustand des Geräts und die Richtigkeit der Kennzeichnung sowie die Übereinstimmung der Aufzugsanlage mit der in den Unterlagen angegebenen Ausstattung. Bei der Inspektion wird auch eine umfassende Abnahme des Betreibers überprüft. Bei dieser Inspektion prüft der Inspektor genau, ob die Hebebühne auf dem Lkw-Fahrgestell installiert ist und ob sie unter Last funktioniert. Bei der Abnahmeprüfung werden auch Äquivalenz- oder Überlasttests durchgeführt. Im Falle eines positiven Tests wird vom UTB-Inspektor und vom Betreuer eine Entscheidung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgestellt. Außerdem ist der Benutzer verpflichtet, während des Betriebs ein Wartungs- und Inspektionsprotokoll zu führen. In Anbetracht dessen mobile Plattformen Lademaschinen mit einer maximalen Tragfähigkeit von 250 kg, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, unterliegen einer vereinfachten Form der technischen Überwachung. Das bedeutet, dass die fraglichen Geräte nicht geprüft und dem OTI gemeldet werden müssen. Um eine ordnungsgemäße Wartung zu gewährleisten, muss die Person, die diese Tätigkeit ausführt, jedoch über die entsprechenden Genehmigungen verfügen.
Arten der technischen Überwachung für Ladebordwände
Abgesehen von der Abnahmeprüfung werden die betreffenden Ausrüstungen Ad-hoc-Kontrollen, Prüfungen nach Unfällen, nach Ausfällen und Betriebstests unterzogen. Diese Prüfungen werden in Anwesenheit des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person, eines UDT-Inspektors und eines Wartungstechnikers durchgeführt. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Inspektor angemessene Bedingungen für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten zu gewährleisten.
Eine Ad-hoc-Kontrolle wird während des Betriebs von Lastenaufzügen unter einer begrenzten Form der technischen Überwachung durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob der Betreiber die Empfehlungen der vorangegangenen Prüfung umgesetzt hat und ob es aktuelle Einrichtungen oder Änderungen gibt, die die Sicherheit des Benutzers beeinträchtigen könnten. Bei der Prüfung wird auch die Kennzeichnung des Ladelifts überprüft.
Bei der Ad-hoc-Betriebsprüfung wird überprüft, ob die Nachrüstung, der Aus- und Wiedereinbau sowie die Reparatur des Lastenaufzugs korrekt durchgeführt wurden und die Sicherheit des Benutzers nicht beeinträchtigen.
Nach einer Panne, einem Unfall oder einer Beschädigung des Lastenaufzugs werden Notfall- und Unfalluntersuchungen durchgeführt. Sie dient der Feststellung der Ursache und der Angabe des technischen Zustands sowie der Empfehlungen für die Reparatur des Lastenaufzugs. Die Prüfung wird auf Antrag des Betreibers durchgeführt. Ich habe die
Konsequenzen bei Fehlen aktueller Tests
Die Unternehmen, die die betreffenden Plattformen herstellen, machen die Dauer der Garantie von der Einhaltung des Wartungstermins und der Betriebsanleitung abhängig. Das Fehlen einer solchen Funktion kann später dazu führen, dass der Prüfer die erneute Prüfung des Geräts ablehnt. Der Mangel an aktuellen UDT-Tests hat viele Folgen:
- Bußgeld.
- Hohe rechtliche Konsequenzen im Falle eines Unfalls mit einer Person.
- Keine Entschädigung durch die Straßenverkehrsversicherung bei Unfällen im Straßenverkehr möglich.
- Unfähigkeit, die Zulassung eines Fahrzeugs, an dem sich ein Gerät befindet, durchzuführen, u. a. Zulassungs- oder Diagnoseprüfungen des Fahrzeugs.