In der heutigen technisierten und technisierten Welt stoßen wir bei unserer Arbeit oder in unserem Alltag nur noch selten auf Schwierigkeiten, die uns zu Tätigkeiten zwingen, die unsere Gesundheit oder sogar unser Leben gefährden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Bedarf an Menschen gibt, die in der Lage sind, unter schwierigen und für ihre Sicherheit äußerst gefährlichen Bedingungen zu arbeiten. Arbeit, die mit viel Adrenalin und Verantwortung verbunden ist, wird als besonders gefährliche Arbeit bezeichnet.

Welche Arbeitsplätze sind besonders gefährlich?

Besonders gefährliche Arbeiten sind Berufe, bei denen das Unfallrisiko durch den Arbeitsplatz oder den Umgang mit gefährlichen Geräten/Anlagen oder Materialien verursacht wird. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit unterscheiden sich diese Arbeitsplätze von anderen durch komplexe und anspruchsvollere Sicherheitsvorschriften. Jeder Arbeitnehmer, der eine Beschäftigung in einem zu dieser Gruppe gehörenden Beruf aufnimmt, sollte alle Anforderungen erfüllen - über die entsprechenden Qualifikationen verfügen -, um den Beruf auszuüben. Die Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik über die allgemeinen Regeln der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz (Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Pos. 1650, in geänderter Fassung) unterscheidet Berufe, die zu den besonders gefährlichen gehören.

Anhand dieses Dokuments können wir folgende Gewerke unterscheiden: Bau-, Abbruch-, Renovierungs- und Montagearbeiten, die ohne Unterbrechung des Betriebs der Arbeitsstätte oder eines Teils davon durchgeführt werden, Arbeiten in Behältern, Kanälen, innerhalb technischer Anlagen und in geschlossenen Räumen, Arbeiten in der Höhe oder Arbeiten mit Gefahrstoffen - verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen.

Arbeiten in der Höhe

Beschäftigung und Arbeitgeberpflichten

Die Ausübung einer Tätigkeit, die in der Liste der besonders gefährlichen Arbeiten aufgeführt ist, verpflichtet den Arbeitgeber auch dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer in seinem Unternehmen zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genau zu beschreiben. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die von den benannten Personen durchgeführten Arbeiten direkt überwacht werden, wobei die Aufsichtsperson die Arbeiten bis zu deren Abschluss ständig überwacht - ein Arbeitnehmer, der eine gefährliche Arbeit ausführt, darf nicht ohne die Anwesenheit einer Aufsichtsperson arbeiten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, sowohl organisatorische als auch technische Schutzmaßnahmen - entsprechend der auszuführenden Arbeit - zur Verfügung zu stellen: kollektive Schutzmaßnahmen, d. h. Geländer, automatische Belüftung oder Staubabsaugung, Sicherung der Arbeitnehmer, individuelle Schutzmaßnahmen, d. h. Selbstsicherungsvorrichtungen zum Schutz gegen Absturz, Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, Sauerstoffgeräte usw.

Neben der geeigneten Ausrüstung sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine angemessene Unterweisung zukommen lassen, die sowohl die spezifischen Teile der Aufgaben als auch die allgemeinen Grundsätze bei der Durchführung der Aufgaben umfasst:

  • persönliche Arbeitsteilung
  • Arbeitsorganisation - Festlegung der Reihenfolge, in der die Aufgaben zu erledigen sind
  • Aufzeichnung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten
  • eine Liste der Personen - mit den entsprechenden Berechtigungen und Fähigkeiten -, die Zugang zu dem Ort haben, an dem die besonders gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden

Die vorgenannten Verpflichtungen werden durch ein Protokoll erfüllt, in dem der Arbeitgeber und die für die Arbeitnehmer verantwortliche Person die detaillierten Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen der ausgeführten Arbeiten festlegen.

Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Sie werden obligatorisch durchgeführt, um den Arbeitnehmer mit seinem Beruf vertraut zu machen und ihm die erforderlichen Kenntnisse über die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu vermitteln. Eine korrekte und umfassende Ausbildung gemäß § 2(1) der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 27. Juli 2004 über die Ausbildung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit (Gesetzblatt Nr. 180, Pos. 1860, in der geänderten Fassung) sollte Folgendes umfassen:

(1) sich mit den Faktoren in der Arbeitsumgebung, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit darstellen können, sowie mit geeigneten Präventionsmaßnahmen und -aktionen vertraut machen;

2) die Teilnehmer mit den für die betreffende Arbeit im Unternehmen oder an einem bestimmten Arbeitsplatz geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie mit den damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vertraut zu machen.

3) Erwerb von Fähigkeiten zur sicheren Ausübung von Tätigkeiten für sich selbst und für die Umwelt, zum Umgang mit gefährlichen Situationen und zur Ersten Hilfe bei Unfällen.

Letztere dienen dazu, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmer in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu aktualisieren, in Erinnerung zu rufen und zu festigen, aber auch neues Material über technologische Entwicklungen und Arbeitsorganisation zu vermitteln. Regelmäßige Fortbildung gehalten:

1) Personen in der Position eines Arbeitgebers oder einer Führungskraft - die die Arbeit beaufsichtigen -, insbesondere Manager, Vorarbeiter oder Meister.

2) Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

3) Arbeitnehmer, die ingenieurtechnische Funktionen ausüben, einschließlich Konstrukteure, Konstrukteure von Maschinen und anderen technischen Anlagen, Produktionsorganisatoren und Technologen.

4) Beauftragte für Arbeitshygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz und andere Personen, die Aufgaben mit ähnlichen Funktionen wahrnehmen.

5) Verwaltungs- und Büroangestellte und andere, nicht in den Punkten 1-4 genannte Personen, deren Arbeit eine Exposition gegenüber gesundheitsschädlichen, beschwerlichen oder gefährlichen Faktoren oder eine Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beinhaltet.

Tankarbeiten.

ERGON

Zentrum für Personalentwicklung ERGON ist ein Unternehmen, das seit fünfzehn Jahren Ausbildungsdienstleistungen anbietet. Wir bieten unseren Kunden einen professionellen Service und eine vollständige Schulung, die den oben genannten Anforderungen an die Schulung von Mitarbeitern, die besonders gefährliche Arbeiten ausführen, entspricht. Wir verfügen über hochqualifiziertes Personal mit langjähriger Berufserfahrung, das den Auszubildenden zuverlässiges und informatives Wissen sowie Gesundheits- und Sicherheitskompetenzen für bestimmte Tätigkeiten vermittelt. Unsere Preise und unser gesamtes Leistungsangebot finden Sie auf unserer offiziellen Website training-udt.pl. Darüber hinaus bieten wir attraktive Rabatte für organisierte Gruppen.

Unsere Voraussetzungen sind lediglich, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens über einen Grundschulabschluss verfügen und eine Bescheinigung eines Arbeitsmediziners vorlegen, dass keine gesundheitlichen Gegenanzeigen vorliegen.

Unser Lehrplan besteht aus Online-Vorlesungen - in Form von Webinaren, d. h. Audio-Video-Übertragungen in Echtzeit - zu Theorie und praktischen Übungen, die in eigens dafür errichteten Anlagen durchgeführt werden, die alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Wir möchten Sie einladen, ERGON kennen zu lernen und an unseren Schulungen teilzunehmen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.