Liste der Netze, Anlagen und Geräte für die Gruppen G1, G2, G3

Um mit bestimmten Netzen, Anlagen und Geräten arbeiten zu können, ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Auflistung dieser Qualifikationen gemäß der Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 28. April 2003 über die detaillierten Regeln für die Feststellung der Qualifikationen von Personen, die mit dem Betrieb von Geräten, Anlagen und Netzen befasst sind (GBl. Nr. 89, Pos. 828; GBl. Nr. 192, Pos. 1184).

Kategorie G1 - Elektrotechnik:

  • elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Netze mit einer Spannung von 1 kV oder mehr
  • Geräte, Anlagen und Netze mit einer Nennspannung von mehr als 1 kV
  • elektrische Oberleitung
  • explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel
  • elektrische Straßenbeleuchtungsnetze
  • Elektrolysegeräte
  • elektrothermische Geräte
  • Generatoren, die an das nationale Stromnetz angeschlossen sind, unabhängig von ihrer Nennspannung
  • Stromerzeugungsaggregate mit einer Leistung von mehr als 50 kW
  • Kontroll- und Messgeräte sowie automatische Regel-, Steuer- und Schutzeinrichtungen und die oben genannten Anlagen

Kategorie G2 - Hitze:

  • Dampf- und Wasserkessel, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden, mit einer Leistung von mehr als 50 kW, sowie deren Hilfseinrichtungen
  • Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW
  • Kraftstofflager, Lager- und Entladeeinrichtungen mit einer Lagerkapazität von mehr als 100 Mg
  • Dampf- und Wasserturbinen mit einer Leistung von mehr als 50 kW, einschließlich Hilfsanlagen
  • Kompressoren mit einer Leistung von mehr als 20 kW sowie Druckluft- und Industriegasanlagen
  • Heizungsnetze und -anlagen, einschließlich Zusatzeinrichtungen, mit einer Wärmeübertragung von mehr als 50 kW
  • industrielle Dampf- und Heißwasserverbrauchseinheiten mit einer Leistung von mehr als 50 kW
  • Pumpen, Schächte, Ventilatoren und Gebläse mit einer Leistung von mehr als 50 kW
  • Industrieöfen über 50 kW
  • Kontroll- und Messgeräte sowie automatische Regel-, Steuer- und Schutzeinrichtungen und die oben genannten Anlagen

Kategorie G3 - Gas:

  • industrielle Gasverbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 50 kW
  • Gasfernleitungsnetze mit einem Druck von über 0,5 MPa (Gasfernleitungen, Tankstellen, Gasverdichterstationen)
  • Gasverteilungsnetze mit einem Druck von nicht mehr als 0,5 MPa (Gasleitungen und Reduzierstellen, Tankstellen)
  • Gasturbinen
  • Geräte für die Lagerung von gasförmigen Brennstoffen
  • Geräte zur Herstellung von gasförmigen Brennstoffen, Gasgeneratoren
  • Anlagen zur Verarbeitung und Umwandlung gasförmiger Brennstoffe, Anlagen zur Zersetzung gasförmiger Brennstoffe, Erdgasverarbeitungsanlagen, Gasreinigungsanlagen, Anlagen zur Gewinnung und Abfüllung von Flüssiggas, Entstickungsanlagen, Mischanlagen
  • Gasgeräte und -anlagen mit einem Druck von höchstens 5 kPa
  • Gasgeräte und -anlagen mit einem Druck von mehr als 5 kPa
  • Kontroll- und Messgeräte sowie automatische Regel-, Steuer- und Schutzeinrichtungen und die oben genannten Anlagen