Über die Ausbildung bei ERGON

Auszubildende im Hörsaal während der Ausbildung

Bei ERGON legen wir großen Wert auf eine effiziente und effektive Vermittlung von Wissen an unsere Auszubildenden. Wir haben ein eigenes Schulungsprogramm entwickelt, das es künftigen Mitarbeitern von Arbeitsstätten ermöglicht, sich das notwendige Wissen über die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften anzueignen. Jeder - ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - sollte für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen, der den gesetzlichen Anforderungen und dem gesunden Menschenverstand entspricht. Die Ausbilder vermitteln Wissen, wie man Gefahren am Arbeitsplatz vermeidet, wie man Erste Hilfe leistet und wie man sich in einem Brandfall verhält.  

Nutznießer von Schulungen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Brandschutz? 

Unser Schulungsprogramm umfasst die Organisation von Kursen für organisierte Gruppen und individuelle Schulungen. Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit den aktuellen Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzanforderungen vertraut zu machen. Tun sie dies nicht, droht ihnen ein Bußgeld, es lohnt sich also nicht, sie im Stich zu lassen. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter sollte an seinem ersten Arbeitstag eine gründliche Unterweisung erhalten, während fest angestellte Mitarbeiter regelmäßig nachgeschult werden müssen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. 

Umfang - Ausbildung in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Brandschutz 

Die Schulungskurse umfassen eine Reihe von Themen, die präsentiert und durchgeführt werden müssen. Dazu gehören Themen, die Folgendes abdecken: 

Sicherheitsfeuerlöscher im Sicherheitstraining
  • Schaffung risikofreier Arbeitsbedingungen für die betreffenden Arbeitsplätze, 
  • Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in Bezug auf die Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevorschriften, 
  • Bewertung der Gefahren und Risiken bei der Arbeit, 
  • sich selbst und andere in Notfällen zu schützen, 
  • Reagieren in Krisensituationen, 
  • Erste Hilfe für sich selbst und Ihre Kollegen leisten, 
  • Erlernen der Grundsätze der Beschilderung und Evakuierung, 
  • Vertrautmachen mit Notfallverfahren, 
  • Bewertung potenzieller Brandrisiken und Umgang mit ihnen, 
  • Handhabung von Feuerlöschern, 
  • Einsatz von direkten Schutzmaßnahmen. 

Andere Kurse im Angebot 

  • UDT/TDT/WDT-Ansprüche, 
  • TDT-Ansprüche, 
  • UNO - Nutzung, Risiken und TDT-Befugnisse, 
  • Wartung der UDT-Ausrüstung, 
  • Wartungspersonal für Hubarbeitsbühnen, 
  • Betreiber einer Mastbühne, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Betreiber von Hängebühnen, 
  • Bediener von Hubarbeitsbühnen, 
  • Teleskopladerfahrer, 
  • Betreiber eines Lastenaufzugs, 
  • Kranführer, 
  • Betrieb und Wartung von Entlade- und Beladeeinrichtungen, 
  • Kranführer, 
  • Scherenhubwagenfahrer, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Betrieb von Druckgeräten, 
  • UDT-Ausbildung, 
  • Wartung von Materialtransportanlagen, 
  • Instandhaltung von Einrichtungen für Behinderte, 
  • Baumaschinenführer, 
  • Gabelstaplerfahrer, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Flanschmonteur.

Fragen und Antworten

Sollte die Ausbildung in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Brandschutz aktualisiert werden?

Ja, die Ausbildung muss regelmäßig erneuert werden. Erstausbildung jedes Jahr und regelmäßige Ausbildung alle sechs Monate.

Wer ist zur Durchführung von HSE-Schulungen verpflichtet?

Die Pflicht zur Schulung der Arbeitnehmer in Sachen HSE obliegt den Arbeitgebern, die häufig die Dienste von Schulungszentren in Anspruch nehmen. 

Auf einen Blick:

  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter des Dienstes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Personen, die die Aufgaben des Dienstes wahrnehmen
  • Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - der Umfang der Arbeitsanweisungen
  • Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer verantwortliche Personen
  • Schulung über den Schutz personenbezogener Daten - RODO