menschliche Wiederbelebung

Was die Erste Hilfe am Arbeitsplatz betrifft, so sind die geltenden Vorschriften im Arbeitsgesetzbuch sowie in der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 enthalten. Gemäß Art. 209 Abs. 1 Pkt. 2 des Arbeitsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet: 

  • alle erforderlichen Mittel für die Erste Hilfe bereitstellen; es ist obligatorisch, das Unternehmen mit einem Erste-Hilfe-Kasten auszustatten; wenn der Arbeitsplatz ein Ort ist, an dem die Arbeit mit Unfallrisiken verbunden ist und der Erste-Hilfe-Kasten allein nicht ausreicht, sollte der Arbeitgeber auch einen speziellen medizinischen Posten für die Erste Hilfe einrichten, 
  • einen Mitarbeiter (oder mehrere Mitarbeiter) benennen, der Erste Hilfe leistet.  

Alle Maßnahmen zur prämedizinischen Ersten Hilfe in einem Unternehmen müssen an das Geschäftsprofil des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Risiken angepasst werden. 


Ausbildung in Erster Hilfe

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In jedem Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, sind Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (OSH) obligatorisch. In diesen Kursen lernen die Mitarbeiter unter anderem die Sicherheitsvorschriften kennen, einschließlich Elementen der Ersten Hilfe. Viele Arbeitgeber befinden sich daher in einem Dilemma, ob dies ausreichend ist. Einige sind der Meinung, dass dies nicht der Fall ist. In einer solchen Situation lohnt es sich, in zusätzliche Schulungen zu investieren, damit die mit der Ersten Hilfe betrauten Mitarbeiter in diesem Bereich gut ausgebildet sind. 

Unternehmen ERGON verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung von professionellen Erste-Hilfe-Kursen. Unsere Kurse finden sowohl in Form von theoretischem als auch praktischem Unterricht statt. Die Kurse zeichnen sich durch eine sehr hohe Qualität der Ausbildung aus, und die erworbenen Kenntnisse können sich nicht nur im Beruf, sondern auch im Leben als nützlich erweisen. 

Qualifizierte Ausbilder bringen Ihnen bei, wie Sie sich in verschiedenen Fällen verhalten sollen, in denen sofortige Hilfe benötigt wird. Die Schulung zeigt Ihnen, wie Sie mit Situationen wie Ohnmacht, Herzinfarkt oder Blitzschlag umgehen. 

Der theoretische Teil des Kurses besteht aus: 

  • Rechtliche Aspekte;  
  • Notrufnummern und Benachrichtigung der Notdienste; 
  • Grundsätze der Evakuierung von Verletzten; 
  • Wie man eine Unfallstelle richtig absichert; 
  • Versorgung von Verletzungen wie Erfrierungen, Frakturen, Verbrennungen, Fremdkörper in Wunden, Blutungen, Brust-, Kopf- und Bauchverletzungen; 
  • Gefahr für Leben und Gesundheit: Vergiftung, epileptischer Anfall, Erstickung, Blitzschlag oder Stromschlag, Ohnmacht oder Herzinfarkt; 
  • Überprüfung der Lebenszeichen von Unfallopfern; 
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung: Grundsätze der Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen und Kindern; Durchführung von Herzdruckmassage und künstlicher Beatmung.  

Der praktische Teil unseres Kurses umfasst: 

  • Organisation der Evakuierung unter Berücksichtigung der Auswahl der verletzten Personen; 
  • Unterbringung des Unfallopfers in einer sicheren Position; 
  • Regeln für den Umgang mit folgenden Situationen: Stromschlag, Blitzschlag, Verkehrsunfälle, Ertrinken, Ersticken, Epilepsie, Wirbelsäulenverletzung, Ohnmacht und andere. 

Die Erste-Hilfe-Kurse im Operator Training Centre richten sich an Einzelpersonen und Organisationen, einschließlich Arbeitgebern und deren Mitarbeitern. Es ist uns wichtig, unseren Auszubildenden die Grundsätze zu vermitteln, wie sie sich verhalten sollen, wenn es sich bei der verletzten Person um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt. 

In den Schulungen vermitteln wir den Teilnehmern unter anderem die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), die aus einer Kombination verschiedener Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vitalfunktionen besteht.  

Die nachstehende Tabelle zeigt die Grundsätze der HLW, die für Kinder und Erwachsene unterschiedlich sind.  

 Säuglinge und Kinder Erwachsene 
Anzahl der Herzdruckmassagen 30 Kompressionen bis zu einer Tiefe von etwa 1/3 der Brusthöhe. Bei Kleinkindern mit zwei Fingern drücken. 30 Kompressionen bis zu einer Tiefe von etwa 5 cm. Mit den Händen Druck ausüben. 
Anzahl der Inhalationen Zu Beginn machen wir 5 Einatmungen. 2 Beatmungshübe nach der Herzdruckmassage. 
Erste-Hilfe-Kasten

Nach unseren praktischen und theoretischen Kursen werden Sie sich im Ernstfall viel sicherer und entspannter fühlen. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in Schulungsprojekten, geschulte Ausbilder, moderne Einrichtungen - ausgestattet mit dem notwendigen Zubehör.  

Wir bieten Flexibilität - wir sind in der Lage, unseren Erste-Hilfe-Kurs auf die Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden und ihn mit zusätzlichen Elementen für bestimmte Aufgaben zu erweitern. Wir beschäftigen Experten mit langjähriger Erfahrung in ihrem Beruf. Aus diesem Grund werden unsere Schulungen auf hohem Niveau durchgeführt. 

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren - wir werden Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Wir bieten erschwingliche Preise, die wir immer individuell festlegen und bieten Rabatte für größere Gruppen. Wir führen sowohl offene als auch geschlossene Kurse (für organisierte Gruppen) durch. Unser Hauptsitz ist in Warschau, aber wir sind auch in anderen Städten wie Krakau, Bielsko-Biała, Posen, Breslau und Kattowitz tätig. Bei organisierten Gruppen sind wir in der Lage, Schulungen an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort zu veranstalten.  

Besuchen Sie unsere Website und informieren Sie sich über das breite Schulungsangebot des ERGON Personnel Improvement Centre. Wir bieten unter anderem Schulungen zum Arbeitsschutz an, aber auch Kurse für Bediener von mobilen Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen und vieles mehr. 

Erste-Hilfe-Ausbildung

Auf einen Blick:

  • Brandschutztraining für Mitarbeiter
  • Gesundheits- und Sicherheitstraining für Personen, die gefährliche Arbeiten ausführen
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter des Dienstes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Personen, die die Aufgaben des Dienstes wahrnehmen
  • Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - der Umfang der Arbeitsanweisungen
  • Schulungen zum Arbeitsschutz und zur Brandsicherheit für Unternehmen